Seit Beilegung des Atomstreits und erster Lockerung der Sanktionen kehrt der Iran an die internationalen Märkte zurück. Das Land hat einen immensen Nachholbedarf und wird – vorausgesetzt, der eingeschlagene gemäßigte Kurs wird fortgesetzt – in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich attraktive Wachstumsraten aufweisen.
Für internationale Anleger, die nun wieder investieren dürfen (mit Ausnahme von US-Amerikanern), locken damit große Chancen. Möglich sind zum einen Direktinvestitionen, für die man jedoch einen lokalen Broker und eine Genehmigung benötigt. Zum anderen entstehen gerade neue Fonds speziell für ausländische Anleger. Rund 200 Firmen und Unternehmer stehen allerdings noch auf einer Verbotsliste. Klar ist: Man braucht gute Nerven und eine gute Portion Optimismus für ein Iran-Investment. Denn die weitere politische Entwicklung lässt sich kaum vorhersagen.
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Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
Was tun bei Sturmschäden?
28.01.2016
Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden.
Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
In der aktuellen Niedrigzinsphase wissen viele Anleger nicht, wohin mit ihren Geld. Lieber schleichenden Wertverlust hinnehmen, dafür aber Sicherheit genießen? Oder doch ins Risiko gehen, damit eine nennenswerte Rendite hereinkommt? Woran viele Eigenheimbesitzer mit laufendem Kredit nicht denken: Eine Sondertilgung kann beides vereinen, maximale Sicherheit und eine (in heutigen Zeiten) erfreuliche Rendite.
Wer beispielsweise vor acht Jahren seine Immobilienfinanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen hat, spart eben diesen Prozentsatz bei einer Sondertilgung ein – das ist nichts anderes als Rendite auf die zur Tilgung eingesetzten Mittel. Vier Prozent bei null Risiko: ein Paket, das man derzeit am Kapitalmarkt kaum finden dürfte. Immokreditnehmer sollten daher die diesbezüglichen Möglichkeiten ihres Finanzierungsmodells ausloten und nutzen.
Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen.
Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
Eine Allensbach-Umfrage zeigt, dass die Deutschen risikoscheuer werden – Sicherheit tritt auch bei der Geldanlage immer mehr in den Vordergrund. Das Wort „Risiko“ löst bei 60 Prozent der Befragten spontan Abneigungsgefühle aus – 1993 waren es noch 43 Prozent. Ältere und Frauen zeigen sich dabei besonders risikoavers. Gleichermaßen negativ besetzt ist der Begriff „Aktie“, den 61 Prozent der Umfrageteilnehmer unsympathisch finden.
Konsequenterweise legen daher auch 69 Prozent der Deutschen mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite, während nur 11 Prozent der Rendite höheren Stellenwert beimessen. Diese Haltung spiegelt sich im Aktienbesitz: Nur rund 20 Prozent der Befragten halten Unternehmensanteile, damit sind die Deutschen international Börsenmuffel. Vielleicht würde eine strengere Regulierung das ändern: Fast drei Viertel der Teilnehmer wünschen sich, dass der Gesetzgeber den Finanzmärkten die Kandare anzieht.
Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an.
Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung.
Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig betroffen. Da die Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff potenziell existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke zwar lange unbemerkt, weil heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das operative Geschäft ist ebenfalls für Unternehmen jeglicher Grüße beträchtlich. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (größter Unsicherheitsfaktor: der Mensch) sollten sich die Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen.
In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung.
Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.