Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Immobilienboom der letzten Jahre hat die Suche nach interessanten Anlageobjekten nicht leichter gemacht. Zudem treiben günstige Baukredite die Preise von Häusern und Wohnungen in den meisten Großstädten in die Höhe. In dieser Situation ist die Frage: „Wo lohnt sich der Kauf auch jetzt noch?“ entscheidend. Doch viele potenzielle Immobilieneigentümer haben überhaupt nicht die Qual der Wahl. Denn geht es darum, die eigenen vier Wände für die Familie zu kaufen oder zu bauen, ist man bei der Lage nicht sehr flexibel. Der Arbeitsplatz oder die Unterbringung von Kindern in Schulen und Kindergärten schränken die Auswahl erheblich ein. Schwieriger wird es, wenn eine Immobilie rein aus Anlagegesichtspunkten angeschafft werden soll. Für den Erfolg des Investments ist hier nach wie vor die Lage der Immobilie entscheidend. Neben Makrogesichtspunkten wie der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sind als Kriterien vor allem die regionalen Gegebenheiten relevant. Dazu sollte unter anderem geprüft werden, wie sich die Bevölkerungsentwicklung darstellt und ob ein Nettozuzug stattfindet oder ob die Bevölkerung in der entsprechenden Region schrumpft. Gleichzeitig hat gerade der jüngste Boom dazu geführt, dass auch Inhaber von weniger attraktiven Objekten versuchen ein Stück vom großen Kuchen abzubekommen und ihre Immobilien daher überteuert anbieten. Eine sehr gute Auskunft darüber, welche Lagen derzeit wie zu bewerten sind, gibt die neue Ausgabe des Immobilienkompass der Zeitschrift Capital unter www.immobilien-kompass.de. Allerdings sollte auch klar sein: Ein solcher Blick von der Ferne ist meist nur als erster Eindruck sinnvoll. Um eine gute Vorortrecherche kommt man als interessierter Immobilienanleger nicht herum. Die Möglichkeiten des Internets machen dabei jedoch vieles leichter. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Pflegeversicherung: Private Absicherung wird immer wichtiger
Donath-Finanzen | Keine Kommentare17.06.2014
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein. Das klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer mit Hunden nur selten zu tun hat, ist durch die bloße Anwesenheit eines Vierbeiners schnell verunsichert. Das gilt umso mehr, wenn der Hund in seinem angestammten Revier angetroffen wird. Liegt das heimische Revier in einem Ladengeschäft wird es für so manchen Kunden problematisch. So geschehen in einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall. Dort hatte eine Kundin einen Laden betreten, als sie kurz darauf von dem frei herumlaufenden Dalmatiner begrüßt wurde. Da die Frau fürchtete, gebissen zu werden, versuchte sie den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersacks abzuwehren. Dabei strauchelte sie, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass sie einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Das Argument der Ladenbesitzerin, der Hund habe die Kundin lediglich begrüßen wollen und diese habe überreagiert und den Unfall selbst verursacht, wiesen die Richter als unbegründet zurück. Daher sollten Hundebesitzer ihren Liebling immer im Blick und vor allem im Griff haben. Mit einer Hundehalterhaftpflicht lässt sich dann das verbliebene Risiko finanziell minimieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Immobilien sind en Vogue. Das liegt vor allem an den günstigen Finanzierungskonditionen. Auch 2014 dürfte sich das Baugeld nicht fundamental verteuern. Was tun, wenn man noch in der Zinsbindung steckt? Generell gilt: spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung sollte man sich um ein Anschlussdarlehen kümmern. So bleibt genügend Zeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich die beste Lösung herauszusuchen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, können sich Eigentümer bereits jetzt ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Stichwort lautet hier „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Diese handhaben alle Banken unterschiedlich, daher sollte man an diesem Punkt genau nachhaken. Ähnlich verhält es sich bei Forward-Darlehen. Dies ist für diejenigen interessant, die in den nächsten zwölf bis 60 Monaten ihre Finanzierung neu regeln müssen. Die Zinssicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Ein Tipp zum Schluss: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann das Darlehen bereits zurückgezahlt werden, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die großen Pharmakonzerne haben immer mehr damit zu kämpfen, dass die Patente ihrer größten Gewinnbringer auslaufen. An dieser Stelle kommen die innovativen Unternehmen aus der Biotechnologiebranche ins Spiel. Bereits heute ist die Biotech-Industrie für einen großen Teil der Innovationen bei Arzneimitteln verantwortlich. Mit Hilfe von Kooperationen versuchen die Pharmariesen daran teilzuhaben. Die Biotech-Branche gilt auch deshalb als Wachstumsindustrie, weil alternde Gesellschaften und der demografische Wandel sowie der wirtschaftliche Aufstieg der Schwellenländer, die Nachfrage nach einer verbesserten medizinischen Versorgung steigern dürfte. Statt auf Kooperationen setzt so mancher Pharmariese da lieber gleich auf eine Übernahme der Emporkömmlinge und sorgt somit für steigende Kurse von Biotech-Unternehmen. Da der Aufstieg solcher Unternehmen jedoch auch stark von schwer einschätzbaren Forschungserfolgen abhängt, kommt Fondsmanagern die wichtige Aufgabe zu, für eine Balance zwischen vielversprechenden Aufsteigern und bereits etablierten Unternehmen aus der Biotech-Branche zu sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)